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Leiterwagen
Anhängeleitern (kurz: AL) nach DIN 14703 sind
Feuerwehranhänger mit einem Leiteraufbau. Anhängeleitern können je nach Größe
bis zu zwei Tonnen wiegen. Im Brandfall wird sie an ein Zugfahrzeug z. B. ein
Löschfahrzeug, LkW oder Traktor angehängt, wobei die zulässige
Höchstgeschwindigkeit für das Gespann meist weniger als 60 km/h beträgt. Falls
kein Zugfahrzeug zur Verfügung steht, können sie allerdings auch von Hand zur
Einsatzstelle gezogen werden.
Die Leiter wird nach Feuerwehrdienstvorschrift mit 4 Feuerwehrleuten in Stellung
gebracht. Hierzu muss das Fahrgestell zunächst waagerecht ausgerichtet werden.
Damit soll ein sicherer Stand erreicht werden. Die vier Stützspindeln werden
durch Unterlegplatten gesichert. Der Leiterpark wird in der Regel per Hand
ausgefahren. In moderneren Anhängeleitern befinden sich auch immer häufiger
Hilfsantriebe zu diesem Zweck. Manche Anhängeleitern sind auch mit zusätzlichem
Zubehör wie z. B. einem Rettungsschlitten oder einem Rettungskorb ausgestattet.
Die Abgabe von Wasser über die Leiterspitze darf nicht zu den Seiten erfolgen,
da die Rückstellkräfte sonst den sicheren Stand der Leiter gefährden können.
In Deutschland verwendet werden die AL 10, AL 12, AL 14, AL 16, AL 18 (AL 16-4),
AL 22 wobei die Zahl für die maximale Rettungshöhe angibt. Eingeklammert ist die
Benennung nach Nennrettungshöhe und Ausladung entsprechend der von Drehleitern.
In Deutschland wurde die Norm 2007 ersatzlos zurückgezogen. In der letzten
Fassung war nur noch die AL 16-4 enthalten.
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